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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAusleuten von Parkplätzen52 Beiträge
AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen430800
Datum02.10.2007 12:47      MSG-Nr: [ 430800 ]13852 x gelesen

Mahlzeit.

Geschrieben von Andre Wissmannjedes privatwirtschaftliche Handeln

Es ist aber kein privatwirtschaftliches Handeln.

Bsp: Unser Kindergarten macht einen Martinsumzug. Dieser wird vom Ordnungsamt genehmigt. In dieser Genehmigung steht: "Fw macht Verkehrssicherung"
Also Einsatz für die Fw, zwar ohne Dringlichkeit und unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben, aber ein Einsatz.
Der Brandschutz ist trotzdem sicherzustellen.


Grüße aus Nordhessen
Ralf




PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!


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