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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausleuten von Parkplätzen | 52 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 430766 | ||
Datum | 02.10.2007 10:12 MSG-Nr: [ 430766 ] | 13520 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Die Feuerwehr ist eine kommunale Einrichtung, welche im Rahmen gesetzlicher Vorgaben tätig wird. Ja. Und wenn sie das gerade mal nicht tut ist sie gut beraten dafür zu sorgen, dass das Ganze in einem solchen gesellschaftlichen und sozialen Rahmen abläuft, dass sie auch in 5 Jahren noch eine Einrichtung der Gemeinde ist, die im Rahmen gesetzlicher Vorgaben tätig werden kann. Und dazu gehört auch, dass man sich soweit wie möglich ins Dorfleben eingliedert. Ob die Kameraden dann zwingend in Uniform auf dem Parkplatz stehen müssen und dass die zuständige Unfallkasse im Zweifel komisch wird, wenn was passiert, sind andere Fragen, die man aber gemeindeintern lösen kann. Solange das Vereinswesen mit all seinen Facetten die Auftragserfüllung nicht gefährdet (was bei einem gemeinsamen Wochenendausflug dramatischer ist als bei mancher "Hilfeleistung"), sollte man sich gut überlegen, wie weit man sich an bestimmten Sachen festbeißt. Und eins steht fest: 89 von 100 unserer Financiers (sprich Steuerzahler) sind solche Fragen völlig egal. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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