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RubrikSonstiges zurück
ThemaNichtrauchergesetz50 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern430745
Datum02.10.2007 09:01      MSG-Nr: [ 430745 ]10361 x gelesen

Hallo Jürgen,

wenn ich das in der Kurz-Recherche richtig überrissen habe, gilt auch für das Nichtraucherschutzgesetz in Hessen, dass mit dessen Inkraft treten das Rauchen in öffentlichen Gebäuden (ja, das Feuerwehrhaus ist auch eines, da der Träger Körperschaft öffentlichen Rechts ist) verboten.
Ggf. können Raucherräume eingerichtet werden.

Somit ist der Spielraum nicht all zu groß...

Grüße
Magnus

PS. Bitte ergänze deine Angaben noch um den Wohnort, wie es hier üblich und in den Regeln festgelegt ist. Danke!

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