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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausleuten von Parkplätzen | 52 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 E.8, Frielendorf / Hessen | 430685 | ||
Datum | 01.10.2007 21:33 MSG-Nr: [ 430685 ] | 13499 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Auch der §6 III der mir vorliegenden Ausgabe ist nicht endlos dehnbar. Aber soweit dehnt er sich schon. Wenn von wild parkenden Meuten eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung ...und so weiter Geschrieben von Marc Dickey Was meinst du sagen die Veranstalter wenn die Feuerwehr mittendrin abbaut und zu einem ihrer orginären Aufgabenbereich fährt (oder deswegen gar nicht erst auftaucht)? Das muß natürlich sichergestellt sein (das man beides bewältigen kann) Geschrieben von Marc Dickey Mir der Argumentation könnte man auch gleich die Hallentore offen lassen und den Bürgern die Möglichkeit geben sich das auszuleihen was sie gerade mal zufällig brauchen. wie gesagt: Kirche und Dorf... GMV (ich liebe diese Abkürzung) bitte auf "On" lassen Grüße aus Nordhessen Ralf PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung! | ||||
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