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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAusleuten von Parkplätzen52 Beiträge
AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen430674
Datum01.10.2007 21:06      MSG-Nr: [ 430674 ]13519 x gelesen

Hallo Marc,

ich weiß nicht wie das in Bayern aussieht, aber unser HBKG läßt dem Bürgermeister die Tür für so Veranstaltungen weit offen.

Und abgesehen von Rechtsgrundlagen, Anordnungen und Kostenfragen.
Was meinst du, was auf den Dörfern los ist, wenn die Fw sowas nicht macht?
Und dann noch mit Begründungen wie "gemeindeeigenes Material". Da werden dir die Nachbarn schon erzählen wer das Volk ist und wer die Sachen bezahlt hat.

Bei aller Gesetztestreue und Versicherungswahn sollten wir die Kirche und die Feuerwehr lassen wo sie hingehören... im Dorf!


Grüße aus Nordhessen
Ralf




PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!


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