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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Ausleuten von Parkplätzen | 52 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 430663 | |||
Datum | 01.10.2007 20:15 MSG-Nr: [ 430663 ] | 13598 x gelesen | |||
(...) die FF Auf dem Dorf ist nun mal nicht nur Feuerwehr sondern auch Verein und Vereine untereinander helfen auch mal gegenseitig aus. Das sehe ich anders. Die Feuerwehr ist eine kommunale Einrichtung, welche im Rahmen gesetzlicher Vorgaben tätig wird. Zwar können deren Anghörige parallel dazu einen Verein betreiben und auch die anderen Vereine unterstützen - wäre aber wohl besser sie machen das mit ihrem eigenen Material und erzeugen nicht auch obendrein aufgrund der Anwendung von Dienstbekleidung einen pseudooffiziellen Chrakter. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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