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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Ausleuten von Parkplätzen | 52 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 430646 | |||
Datum | 01.10.2007 18:51 MSG-Nr: [ 430646 ] | 13546 x gelesen | |||
Ich denke da sollte Feuerwehr und Gemeinde/Stadt Hand in Hand in Hand arbeiten und net nur auf Paragraphen rumreiten. Die Herumreiterei übernehmen im Falle eines Falles andere. Und das könnte den Verantwortlichen der Fw und der Gemeinde u.U. nicht gefallen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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