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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausleuten von Parkplätzen | 52 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 430640 | ||
Datum | 01.10.2007 18:17 MSG-Nr: [ 430640 ] | 13525 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch Fabian.. der Mensch der das organisiert heißt Fabian ... Ok streiche Florian setze Fabian. Geschrieben von Florian Besch Und wenn es schon seit jahrzehnten schlicht und ergreifende ein Rechtliches Himmelfahrtskommando war ? Und jetzt mal einer - öffentlich - fragt "geht das so"? Jau dann ist dies halt so und nächstes Jahr muss es halt der Musikverein machen. Dann muss man sich aber auch nicht wundern wenn irgendwann einmal jemand daher kommt und fragt: Feuerwehr? Was oder wer ist das den, also in unserem Dorf kenne ich keinen davon. Wie ich schon sagte problematisch finde ich in dieser Sache nur die Absicherung (Unfallschutz) der eigenen Leute. Geschrieben von Florian Besch Im Zweifel sind diese Grenzen im BSG zu suchen - keine Aufgabe der Feuerwehr Ja klar dies ist auch kein ordinärer Feuerwehreinsatz sondern eine Gefälligkeit in der Dorfgemeinschaft. Genauso wie jeder Martinzug, Schützenzug und was sonst noch so im Dorf abläuft (wo die Feuerwehr unterstützend Tätig wird). Gruß Dirk | ||||
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