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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausleuten von Parkplätzen | 52 Beiträge | ||
Autor | Fabi8an 8L., Abtswind / Bay | 430619 | ||
Datum | 01.10.2007 17:35 MSG-Nr: [ 430619 ] | 13606 x gelesen | ||
Kosten würden der FW nicht entstehen da allses material über den Veranstallter kommt. Den Auftrag haben wir(ich) über den Veranstallter bekommen. Da wir ein 800Einwohner dorf sind macht sowas bei und seit jahren schon die FW. Aber da ich seit heuer der (Einsatz-)leiter bin. wollte ich halt mal die Rechts lage erkundigen. Das ist vieleicht kein Auftrag des BrandSchG. aber imerhin zeigt damit unsere FW presents. Das es uns gibt. Und da wir in unserem Ort gerade mal 3öffentliche Einsätze pro Jahr haben ist sowas auch ab und zu mal wichtig um manche Kammeraden in der FFW zu halten. -------------------------------------------------- Von Meinem Gehirn ins Forum. Und nur aus meinem. | ||||
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