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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausleuten von Parkplätzen | 52 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 430616 | ||
Datum | 01.10.2007 17:32 MSG-Nr: [ 430616 ] | 13553 x gelesen | ||
Geschrieben von Fabian Layh Für Schäden an den Fahrzeugen ist der Veranstallter verantwortlich. Habt ihr das Schriftlich ? Habt Ihr überhaupt was schriftlich? (Lage, Auftrag, Durchführung) Hat der Veranstalter die Feuerwehr gefragt oder wurde das ganze über die Gemeinde bestellt? Was bekommt Ihr denn die Stunde? Geschrieben von Fabian Layh Ich hätte halt 2x1000W Strahler mit stativ aufgestellt. Und welche Fläche willst du damit ausleuchten ? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | ||||
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