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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausleuten von Parkplätzen | 52 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 430593 | ||
Datum | 01.10.2007 16:28 MSG-Nr: [ 430593 ] | 13612 x gelesen | ||
Geschrieben von Fabian Layh Unsere Feuerwehr hat den Auftrag bei einer Veranstalltung in unserem Dorf Parkplätze einzuweisen. Auf Weisung der Stadt oder letztendlich eine private Veranstaltung? Wenn Stadt: Um konkrete Durchführungsanweisungen schriftlich bitten, wenn privat: grundsätzliches Problemchen... Geschrieben von Fabian Layh Da die Veranstalltung in den späten Abendstunden stattfinden wird, stellt sich nun die Frage:"Müssen die eingewiesenen Parkplätze(ca.1000 Stück) ausgeleuchtet werden?" Von wann bis wann läuft die Veranstaltung? Öffentliche Verkehrsfläche, Gemeindeland, Privatgrundstück? Welche Grundbeleuchtungsstärke durch öffentlichen Beleuchtung vorhanden? Welche Art von Wegen, wie kontrastreich gestaltet, eben oder Acker o. ä.? Ist für die Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden, umfasst diese auch Sturz- und Stolperunfälle im Rahmen der Veranstaltung, gibt es dort Auflagen in der Police? Fragen über Fragen...Der Club kommt nach Abtswind Wenn ich mir die Beschreibung der mutmaßlichen Festivität so ansehe, hat da der örtliche gastgebende Verein sich eine Riesenlogistik für 2000 Besucher aufgehalst und möchte nun Teile der Aufgabe "preiswert" an die Feuerwehr abtreten. Aber: -Nutzung von Gemeindeeigentum zu nichtdienstlichen Zwecken. -Wie ist der FA versichert, der sich auf diesem Ereignis als Parkplatzwächter das Bein bricht? -Die Feuerwehr darf privaten Dinstleistern keine Arbeit wegnehmen, wenn kein zeitkritischer Bedarf gegeben ist. Also wie schon die Vorredner sagten: Die einzige Methode, sauber dort rauszukommen ist es, die Finger davon zu lassen. Ander sieht es aus, wenn die nach dem verlinkten Text doch irgendwie involvierte Stadt die Sache angeordnet hat- dann siehe oben, detaillierte Durchführungsanweisungen erforderlich. Vielleicht einfach mal die angegebene 0800er Nummer oder die email zum Rathaus nutzen und freundlich nach der Hilfe des städtischen Justiziars fragen ;-) mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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