News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausleuten von Parkplätzen | 52 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 430578 | ||
Datum | 01.10.2007 15:43 MSG-Nr: [ 430578 ] | 13508 x gelesen | ||
Geschrieben von Fabian Layh Unsere Feuerwehr hat den Auftrag bei einer Veranstalltung in unserem Dorf Parkplätze einzuweisen. Da die Veranstalltung in den späten Abendstunden stattfinden wird, stellt sich nun die Frage:"Müssen die eingewiesenen Parkplätze(ca.1000 Stück) ausgeleuchtet werden?" Nein. Es sei denn einparken entwickelt sich bei euch zu einem Einsatz im Sinne des BrandSchG. Dann dürfte aber der Begriff "Parkplatzwächter" gegenüber Streckenposten Stock-Car-Rennen ausgetauscht werden. Wer hat euch denn den Auftrag erteilt? Und wie sieht es denn mit der Kostenübernahme aus? Lasst einfach die Finger von! Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|