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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Weisungsbefugnis FW vs. Rettungsdienst | 12 Beiträge | ||
| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 430443 | ||
| Datum | 30.09.2007 20:34 MSG-Nr: [ 430443 ] | 6150 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Meyer Einer der FW - Kameraden ist RA und OrgL. In der Tat sehr interessant, zumal die Konstellation bei uns gegeben ist. Hierbei lässt sich keine allgemeine Aussage treffen, da es viele Parameter gibt die dort mit rein spielen a) wieviel Arbeit liegt für die Feuerwehr an b) Wie ist die "Führungsfähigkeit der Feuerwehr" c) Wieviel "ORGL Bedarf" liegt vor ICH als ersteintreffender würde immer den FW-Orgl hinzuziehen. Einfach das ich den Kopf für die Patienten frei habe. Der Kamerad war nämlich nicht zum Spass auf dem Lehrgang Und wer bei 6 Verletzten noch mit Kompetenzgerangel anfängt, dem ist nicht mehr zu helfen .,.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | ||||
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