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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaAlkoholisierter Fahrer55 Beiträge
AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW430142
Datum28.09.2007 22:39      MSG-Nr: [ 430142 ]17359 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Daniel NagelIst das in anderen Bundesländern üblich, dass die Dienstzeit ab dem Eintritt in die JF zählt?

Wie fast alles bei Feuerwehrs Ländersache. In NRW zählt die Zeit ab dem Eintritt in die FW (einschl. JF). Eine unterschiedliche Anrechnung von JF und aktiver Zeit gibt es nicht. Lediglich ab dem Wechsel in die Ehrenabteilung wird die Dienstzeit für das Ehrenkreuz NRW ( oder wie die Dinger für 25-Jährige und 35-Jährige Dienstzeit heissen) nicht mehr angerechnet, wohl aber für Ehrungen, die die Gemeinden und Kreise in Eigenverantwort erfinden, z.B. für 50-Jährige Mitgliedschaft.

Gruß Stephan



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