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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkoholisierter Fahrer | 55 Beiträge | ||
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 430138 | ||
Datum | 28.09.2007 22:16 MSG-Nr: [ 430138 ] | 17362 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Es sollten nur die ganz normalen Verfahrenabsläufe eingehalten werden (d.h. Unschuldsvermutung gilt bis zum Abschluß des strafechtlichen Verfahrens, Disziplinares Verfahren wird eingeleitet und ruht mit paralleler Beurlaubung bis Abschluß des strafrechtlichen Verfahrens, Entscheidung über disziplinare Maßnahmen nach Abschluß des strafrechtlichen Verfahrens, Wertung der Gesamtumstände im Rahmen des disziplinaren Verfahrens,...). so sollte es wohl laufen, meiner Meinung nach ist es aber nicht vertretbar, wie hier geschehen den Kameraden öffentlich so an den Pranger zu stellen! Mit freundlichen Grüßen Sven | ||||
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