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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaAlkoholisierter Fahrer55 Beiträge
AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen430138
Datum28.09.2007 22:16      MSG-Nr: [ 430138 ]17362 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Christian FischerEs sollten nur die ganz normalen Verfahrenabsläufe eingehalten werden (d.h. Unschuldsvermutung gilt bis zum Abschluß des strafechtlichen Verfahrens, Disziplinares Verfahren wird eingeleitet und ruht mit paralleler Beurlaubung bis Abschluß des strafrechtlichen Verfahrens, Entscheidung über disziplinare Maßnahmen nach Abschluß des strafrechtlichen Verfahrens, Wertung der Gesamtumstände im Rahmen des disziplinaren Verfahrens,...).

so sollte es wohl laufen, meiner Meinung nach ist es aber nicht vertretbar, wie hier geschehen den Kameraden öffentlich so an den Pranger zu stellen!


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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