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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkoholisierter Fahrer | 55 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 430135 | ||
Datum | 28.09.2007 22:07 MSG-Nr: [ 430135 ] | 17509 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha Joerchel Bei einem unbeschriebenen Blatt in meinen Augen einfach zu hohes Strafmaß. Unbeschriebenes Blatt heißt für mich im Zusammenhang mit Trunkenheitsfahrten nur, daß er bisher im schlechtesten Fall nur noch nicht erwischt wurde. Wenn man sich die Dunkeziffern für Trunkenheitsfahrten anschaut, dann ist die Wahrscheinlichkeit dafür hoch (da leider die Kräfte für eine flächendeckende Kontrolle mit dem erforderlichen Kontrolldruck fehlen)... Ansonsten ist es mir grundsätzlich egal ob jemand 25 Jahre oder 2 Jahre dabei ist, wenn er einen solchen Bock baut. Und ich möchte in solchen Fällen eigentlich auch nicht darauf warten, ob er beim System "2. Chance" in 10 Jahren vielleicht wieder erwischt wird (s.o. fehlender Kontrolldruck) oder vielleicht nicht erwischt wird aber dieses Mal dann ein Auto unter Alkoholeinfluß um den Baum wickelt. Es sollten nur die ganz normalen Verfahrenabsläufe eingehalten werden (d.h. Unschuldsvermutung gilt bis zum Abschluß des strafechtlichen Verfahrens, Disziplinares Verfahren wird eingeleitet und ruht mit paralleler Beurlaubung bis Abschluß des strafrechtlichen Verfahrens, Entscheidung über disziplinare Maßnahmen nach Abschluß des strafrechtlichen Verfahrens, Wertung der Gesamtumstände im Rahmen des disziplinaren Verfahrens,...). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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