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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkoholisierter Fahrer | 55 Beiträge | ||
Autor | Eber8har8d C8., Marl / NRW | 430115 | ||
Datum | 28.09.2007 19:36 MSG-Nr: [ 430115 ] | 17466 x gelesen | ||
Also ich war ja auch mal als Betreuer bei einer JF tätig und bin aktuell Trainer einer Jugendmannschaft und wenn ich sage, ich hol den oder den ab, dann steht der entweder schon an der Strasse oder aber ich klingel und derjenige den ich abhole kommt aus dem Haus und da kommt kein Elternteil mit oder steht dabei und macht eine medizinische Untersuchung ob ich fahrtüchtig bin. Wenn man jetzt mit diesem Argument kommt, dann müsste ja ab sofort jede Person, mit denen ds Kind Kontakt hat von den Eltern abgecheckt werden - entweder ist das jetzt ein Witz oder nur ein dummer Versuch die Tat zu mildern oder was weiß ich. Weiß ehrlich nicht wie ich das deuten soll, dass hier einige das Fahren unter Alkohol mit Jflern wahrscheinlich im Auftrag der JF bzw. FF zu der die JF gehören nicht so gravierend beurteilen, dass es zu einem Ausschlussverfahren führt. Und wenn ich mit 70 statt mit 50 durch die Stadt fahre, besteht immer noch der Unterschied, dass ich die Kontrolle über mein Kfz habe was man in diesem Fall ja nun überhaupt nicht sagen kann und wenn ich etwas klaue und werde erwischt, dann ist dies sicherlich auch keine Vorbildaktion aber in diesem Fall schädige ich mich nur selbst (ja, wenn ich nicht erwischt werde, schädige ich den ursprünglichen Eigentümer ich weiß) | ||||
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