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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkoholisierter Fahrer | 55 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen | 430103 | ||
Datum | 28.09.2007 18:15 MSG-Nr: [ 430103 ] | 17498 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob Theobald Wovon nur zwei Kinder die eigenen waren. Wer hat die drei fremden Kinder in das Auto eines Besoffenen gelassen? Deren Eltern? Stellt sich dann auch nicht die Frage ob hier die Eltern ihrer Aufsichtspflicht wirklich nachgekommen sind? Sollte man dann auch nicht die Eltern der Kinder, so sie denn in der Feuerwehr sind, aus der Wehr ausschließen wegen "unverantwortlichem Handeln"? Also jetzt ist aber bald genug der Polemik! Wenn ich mein Kind zur Jugendfeuerwehr gehen lasse, muss ich mich darauf verlassen können, dass die Jugendwarte und Betreuer zuverlässig sind. Denn wenn die Eltern sich nicht darauf verlassen können, werden die Jugendfeuerwehren ganz schnell ein Nachwuchsproblem bekommen, da die Eltern die Kinder dann nämlich aus der JF abmelden und sie lieber zum Sport-/Schützen- oder sonstigem Verein schicken. Die Massnahme in der Elbmarsch war schon ganz okay so und wird hoffentlich ihre Wirkung nicht verfehlen. Gruß Mathias | ||||
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