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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaAlkoholisierter Fahrer55 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW430015
Datum28.09.2007 11:16      MSG-Nr: [ 430015 ]17513 x gelesen

Interessant wäre auch die Frage, ob die betreffende Feuerwehr nach Dienstschluss das Biertrinken erlaubt und ob Bier auf deren Getränkeliste enthalten ist. Wer derart verfährt, muss m. E. Alkohol gänzlich von seiner Ausschankliste streichen.

Aber vieleicht bekommen da nur die zu Fuß erschienen Feuerwehrleute ein Bier ausgehändigt!? Obwohl man auch als Fußgänger Verkehrsteilnehmer ist ;-)

so long

Jürgen


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