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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkoholisierter Fahrer | 55 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 430010 | ||
Datum | 28.09.2007 10:55 MSG-Nr: [ 430010 ] | 17477 x gelesen | ||
Geschrieben von Julian Braukmann Ja und? Es gibt sehr viele Menschen die in 30 Jahren einmal voll Auto fahren und dabei eine Oma oder sonst was platt fahren?! Da der Typ laut Bericht mit Kindern on tour war, über eine rote Ampel gerauscht ist gehört der nicht nur aus der FFW sondern auch noch wegen was weiß ich angezeigt. Wäre ich der Vater eines dieser Kindern, der Typ hätte ein massives Problem. Da sollte man wenn man einen Arsch in der Hose hat keine Unterschiede machen ob es 2 Jahre Dienstzeit oder 25 Jahre Dienstzeit sind/waren. Und ganz nebenbei führen wir dann auch noch die Todesstrafe für Kaugummiautomatenaufbrecher ein! Bleibt doch auf dem Boden. Der Fahrer muss sich für sein rechtswidriges Verhalten sicherlich vor Gericht verantworten und wird seine gerechte Strafe bekommen. Das ist auch gut so. Wenn der Gesetzgeber den Feuerwehrausschluss gewollte hätte, dann wäre es gesetzlich irgendwo verankert. Eine soziale Ächtung und ein Ausschluss aus der Feuerwehr hilft da doch niemandem weiter. Weder der Feuerwehr noch dem Betroffenen. Ich widerspreche auch der Auffassung, dass es kein Unterschied ist, ob man 25 oder 2 Jahre dabei ist und sich nichts zu schulden kommen lassen hat. Für mich wurde hier klar mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das ist nicht mehr verhältnismäßig! Wenn die Feuerwehr alle strafrechtlich (z. B. Trunkenheitsfahrt, Betrug, Diebstahl, Unterhaltspflicht u.s.w. ) in Erscheinung getretenden Feuerwehrleute entlassen würde, dann wäre mir um den Brandschutz in Deutschland bang. Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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