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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkoholisierter Fahrer | 55 Beiträge | ||
Autor | Eber8har8d C8., Marl / NRW | 430004 | ||
Datum | 28.09.2007 10:08 MSG-Nr: [ 430004 ] | 17516 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha Joerchel Sascha Joerchel, Schierling Nun ja, wie das Ausschlussverfahren geendet hätte, steht ja in den Sternen, denke da sind juristische Mittel usw. erlaubt. Solange der Fahrer des Alkoholskonsums nicht überführt wurde (oder er soviel davon konsumiert hat, dass ich es nicht bemerke) kann man dies nicht sagen (so wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmer neben, unter und über mir) aber er ist nun mal definitiv erwischt worden und was wäre gewesen, wenn es zu einem Unfall gekommen wäre, was hätte man dann hier lesen können ??? Neee Leute, entweder fährt man eine konsequente Linie oder aber man schlingert durch die Fahrrinne mit Grundberührung - meine Meinung. Lg Ebi | ||||
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