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ThemaIn Feuerwehr einklagen27 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY429269
Datum24.09.2007 16:35      MSG-Nr: [ 429269 ]8616 x gelesen

Hallo Werner,

bis jetzt hat es ja keiner probiert, sich in die FF per Verwaltungsgericht einzuklagen.
Wie halt so oft im Leben sollte man das ganze mit gMv regeln.
Wie an anderer Stelle schon gesagt, haben wir auch schon FM(SB) aufgenommen, die nicht viel mit dem Verein zu tun haben wollten, inzwischen aber auch das Eine oder Andere im Verein übernehmen.
Das Ganze ist wie meist eine Frage der Kommunikation.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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