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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umgang mit gesetzlichem Rauchverbot in nds. Feuerwehrhäusern | 28 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 429212 | ||
Datum | 24.09.2007 13:16 MSG-Nr: [ 429212 ] | 8493 x gelesen | ||
Hallo Anton, Geschrieben von Anton Kastner auch in Deutschland sollte der militanteste Nichtraucher wissen, dass das Rauchen unter freiem Himmel (Gott sei Dank) noch immer erlaubt ist. Es sei dir gegönnt! Nur der Vollständigkeit halber: in der "letzten Zeit" (ist ja schon ein bisschen länger) mal auf einem (größeren) Bahnhof gewesen? Dort weisen Schilder und regelmäßige Durchsagen darauf hin:"Zur Verbesserung der Sauberkeit und aus Rücksichtnahme auf Nichtraucher ist das Rauchen im Bahnhof nicht gestattet. Bitte benutzen Sie die gekennzeichneten Raucherbereiche." Also nicht generell: freier Himmel = Raucherzone ;-) Grüße Magnus | ||||
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