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1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Oberfeuerwehrmann
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.

Regelt in NRW die Aufnahme und das Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst, sowie die Dienstgrade der Feuerwehrmitglieder.
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Oberfeuerwehrmann
Unterbrandmeister /-in
Oberfeuerwehrmann
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.

Regelt in NRW die Aufnahme und das Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst, sowie die Dienstgrade der Feuerwehrmitglieder.
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Oberfeuerwehrmann
Hauptamtliche Wache
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Unterbrandmeister /-in
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.

Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.

2. B-Mehrzweck-Strahlrohr

3. Bürgermeister
Oberbrandmeister /-in
In my Opinion = meiner Meinung nach
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAnerkennung B1 bei der FF.......4 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW429163
Datum24.09.2007 00:23      MSG-Nr: [ 429163 ]4584 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von ---Thomas Fretsch--- Also, habe im letzten Jahr meinen B1 erfolgreich beendet. Hier nun meine Frage in der FF war ich vorher OFM, gibt es hier Regelungen zwecks Beförderungen durch den B1???

Befördern tut der Leiter der Feuerwehr, nicht der B1....

Die Laufnbahnverordnung FF sagt hierzu gar nichts aus,

Indirekt schon:

Die FwDV2 legt unter Ziffer 1.12 fest, wie die BF-Qualifikationen bei der FF zu werten sind.

Die LVO-FF legt in Anlage 1 fest, welche Beförderungen damit möglich sind.

Mit abgeschlossener Laufbahn-Ausbildung für den mDfeu kannst du also bei der FF vom OFM zum UBM befördert werden, wenn du mindestens ein Jahr lang OFM warst.

zwar das man mit BMDF Bm in der FF sein kann, mehr finde ich aber nicht.......

huch, wo hast du das in der LVO-FF gefunden?

Was wäre wenn mann vorher nicht in der FF war? Ist der Eintrittsdienstgrad dann trotzdem Feuerwehrmann?

Schwieriges Thema.
Im Prinzip aber schon, zwei Jahre später dann OFM, ein weiteres Jahr später UBM.

Und wie sieht das aus wenn man z.B. bei eijner HAW beschäftigt ist, und gleichzeitig in der gleichen Komune in der FF ist? Trägt man dort dann einen Dienstrang in der Feuerwehr, oder 2 verschiedene?

Den gleichen Dienstgrad darf nur haben, wer unter die Überschneidungen fällt.

Wer z.B. mit A7 den BmdF absolviert, kann danach bei der FF vom UBM zum BM befördert werden.
Drei Jahre später kann er dann OBM werden, mit etwas Glück ist er das dann auch im Hauptamt ;-)

Die Laufbahnverordnung sagt ja hier gar nichts drüber aus??

doch, die ist da IMO i.V.m. der FwDV2 sehr eindeutig.

Gruß,
Henning



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 24.09.2007 00:03 Thom7as 7F., Dortmund
 24.09.2007 00:23 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 24.09.2007 13:01 Thom7as 7F., Dortmund
 28.09.2007 20:28 Thom7as 7F., Dortmund

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