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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSoSi erlaubt?16 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW429138
Datum23.09.2007 21:15      MSG-Nr: [ 429138 ]5628 x gelesen

Geschrieben von Manuel SchmidtDas hat mit der StVO aber nichts zu tun.
Doch! Der Einbau wird durch die StVZO geregelt, die Nutzung aber durch die StVO. Darum ging es aber auch nicht! Es ging um Ziel und Zweck der Norm (§38 StVO)

BTW:
Wenn er SoRe in Anspruch nimmt, sollte er nach VwV zur StVO auch die SoSi einsetzen


Sollte = Kann und kann ist nicht gleich muss! Außerdem ist die von dir erwähnte VwV wohl eine unter 16 VwVen der jeweiligen Länder! Wäre doch kontraproduktiv, wenn die Feuerwehr zum Dach- und Fensterspringer mit voll eingeschaltetem Programm anfährt um der VwV zu entsprechen.

Sonderrechte sind im übrigen auch nicht auf den fließenden Verkehr begrenzt! Da fällt auch das Parken im Halteverbot oder das unangegurtete Fahren mit rein. Warum soll ich da SoSi einsetzten. Du siehtst, dass diese VwVen sehr sehr eingeschränkt anwendbar sind und deshalb immer die Formulierung SOLL enthält!

Gruß

Jürgen


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