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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | SoSi erlaubt? | 16 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 429138 | ||
Datum | 23.09.2007 21:15 MSG-Nr: [ 429138 ] | 5628 x gelesen | ||
Geschrieben von Manuel Schmidt Das hat mit der StVO aber nichts zu tun. Doch! Der Einbau wird durch die StVZO geregelt, die Nutzung aber durch die StVO. Darum ging es aber auch nicht! Es ging um Ziel und Zweck der Norm (§38 StVO) BTW: Sollte = Kann und kann ist nicht gleich muss! Außerdem ist die von dir erwähnte VwV wohl eine unter 16 VwVen der jeweiligen Länder! Wäre doch kontraproduktiv, wenn die Feuerwehr zum Dach- und Fensterspringer mit voll eingeschaltetem Programm anfährt um der VwV zu entsprechen. Sonderrechte sind im übrigen auch nicht auf den fließenden Verkehr begrenzt! Da fällt auch das Parken im Halteverbot oder das unangegurtete Fahren mit rein. Warum soll ich da SoSi einsetzten. Du siehtst, dass diese VwVen sehr sehr eingeschränkt anwendbar sind und deshalb immer die Formulierung SOLL enthält! Gruß Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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