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Straßenverkehrsordnung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSoSi erlaubt?16 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW429131
Datum23.09.2007 20:38      MSG-Nr: [ 429131 ]5695 x gelesen

Geschrieben von Lüder PottWarum - weil das da nicht expilzit steht? Die Anfahrt zum Feuerwehrhaus o.ä. ist doch wohl ein Teilaspekt von Absatz 1...

Nein! Nicht weil es dort nicht steht, sondern weil die Rechtsprechung hier meines Erachtens nach keinen ursächlichen Zusammenhang zw. § 38 StVO und der beschriebenen Anfahrt bejahen wird. Das meinte ich mit der beschriebenen Kausalität!

Sinn und Zweck des § 38 StVO ist doch die Helfer schnellstmöglich zur Einsatzstelle zu bringen um dort tätig werden zu können und nicht den Helfer schnellstmöglich zu seinem Gerätehaus zu bringen um dann mit dem anderen Feuerwehrfahrzeug zum Einsatzort zu fahren.

Sonst müsste die Rechtsprechung jedem Feuerwehrmann eine Sondersignalanlage im Privatfahrzeug erlauben! (wenn das der Sinn der Vorschrift wäre)

Gruß

Jürgen


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