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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | SoSi erlaubt? | 16 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 429106 | ||
Datum | 23.09.2007 18:24 MSG-Nr: [ 429106 ] | 5621 x gelesen | ||
Hallo, Also wenn er den Alarmierungsgrund nicht kannte würde ich annehmen das ihr wie im priv. PKW Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch nehmen durftet. Da ihr ein Fahrzeug mit Sondersignalanlage hattet sollte diese auch eingeschaltet sein (siehe VwV zur StVO). Am einfachsten wäre es jedoch gewesen per Funk den Alarmierungsgrund nachzufragen und dann zu entscheiden ob SoSi oder nicht. Gruß, Julian | ||||
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