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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtliche Schritte gegen den Jugendwart | 40 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 428992 | ||
Datum | 22.09.2007 20:50 MSG-Nr: [ 428992 ] | 12841 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Daniel Grothe ch kann diese Rechtlichen Schritte nur Unterstützen Welche denn genau? Geschrieben von Daniel Grothe Ich denke am besten wäre es wenn es in die Satzung einer jeden Landesjugendfeuerwehr niedergeschrieben wird das sowas in der JF nicht erlaubt ist. Mach doch mal ein paar konkrete Vorschläge was du erlauben und was du verbieten würdest? (Mal ganz davon abgesehen, dass das in einer Satzung der LJF eher schlecht aufgehoben wäre) Geschrieben von Daniel Grothe Wäre klar und eindeutig und für die Sicherheit der Kinder ist gesorgt , auch wenn die Jugendwarte versagt haben ;-) Blödsinn: Wenn ein JF sich nicht an die jetzigen Regelungen der UVV (u.a.) hält, wird ihn auch so ein "Satzungsgedöns" nicht interessieren...Und den Jugendlichen ist nicht geholfen, wenn der JW anschließend verknackt wird Grüße Magnus | ||||
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