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Jugendfeuerwehr
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaRechtliche Schritte gegen den Jugendwart40 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg428983
Datum22.09.2007 19:13      MSG-Nr: [ 428983 ]12905 x gelesen
Infos:
  • 30.08.07 Sammlung von Urteilen rund um Kinder-/Jugendbetreuung
  • 30.08.07 Sturz eines Pfadis vom Gabelstapler
  • 30.08.07 Tauzieh-Urteil

  • Guten Tag

    Geschrieben von Daniel Grothe

    Ein sogenannter "BF-Tag" ist mit sicherheit spannend und aufgregend garkeine Frage doch bedarf es einer Speziellen Ausbildung für diese Speziellen Einsatzgeräte etc.

    Welche speziellen Einsatzgeräte setzt man JF-BF-Tagen ein die man sonst im "normalen" JF-Dienst nicht einsetzt ? Sollte eigendlich nicht vorkommen. Nur wenn "profilneurotische" JF-Betreuer meinen, sich bei BF-Tagen von den Regeln der "UVV-Feuerwehren" und diversen Hinweisen und Vorgaben der FUKs kerinen Gebrauch zu machen und an den Bedürfnissen, Kentnissen und der Leistungsfähigkeit der ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen vorbei planen zu müssen, dann sehe ich das als bedenklich an.

    Ich meine es wird sogar fast verharmlost wenn die Jugendfeuerwehr mal mit Wasser übt. Auch dort kann es mal passieren das ein Kind nicht die nötige Kraft aufbringen kann um das C-Rohr zu halten

    Muss unbedingt ein Kind ein C-Rohr halten, es können z.B. mehrere tun, man muss ja nicht unbedingt jeden "Löschtßzwerg" ein C-Rohr halten lassen. es gibt ja auch D-Rohre.
    Aber der JFs nur noch "trockene" Übungen zu gestatten finde ich unsinnig; bei Einhaltung von Sicherheitsmaßnahme sehe ich da keine besondere Gefahr.

    Ich denke am besten wäre es wenn es in die Satzung einer jeden Landesjugendfeuerwehr niedergeschrieben wird das sowas in der JF nicht erlaubt ist.

    So was in der Satzung eines Vereines -wie es die Landes-JFs sind- festzulegen halte ich für unnötig, das haben andere Stellen zu regeln. Was man mit welchen JF-Angehörigen wann, wo und wie machen kann, soll und darf gehört in die Ausbildung der JF-Betreuer. Veorgaben können die Aufsichtsbehörden und FUKs machen.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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