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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntpflichtung durch BM?5 Beiträge
AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen428907
Datum22.09.2007 10:44      MSG-Nr: [ 428907 ]5837 x gelesen

Geschrieben von Yvonne Steinert
Muss eine Gemeinde/Stadt in RLP die ausgetretenen Mitglieder per Handschlag oder durch eine Entpflichtungsurkunde entpflichten ( wie bei der Verpflichtung ) oder langt da ein formloses Schreiben?

Gibt es bei euch eine Verpflichtung(-serklärung)? Bei uns in NDS wird nur auf der jährlichen Versammlung eingetreten (nicht-schriftlich) und gut ist.
Ausnahmen bilden da nur die Helfer, die sich statt des Wehrdienstes auf 6 Jahre verpflichten. Aber das läuft über den LK.

Von daher reicht bei uns eigentlich eine (schriftliche) Mitteilung des FM, dass er nicht weiter der FW angehören will und er ist raus aus der Sache.


Gruß,
Volker

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