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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entpflichtung durch BM? | 5 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 428907 | ||
Datum | 22.09.2007 10:44 MSG-Nr: [ 428907 ] | 5837 x gelesen | ||
Geschrieben von Yvonne Steinert Muss eine Gemeinde/Stadt in RLP die ausgetretenen Mitglieder per Handschlag oder durch eine Entpflichtungsurkunde entpflichten ( wie bei der Verpflichtung ) oder langt da ein formloses Schreiben? Gibt es bei euch eine Verpflichtung(-serklärung)? Bei uns in NDS wird nur auf der jährlichen Versammlung eingetreten (nicht-schriftlich) und gut ist. Ausnahmen bilden da nur die Helfer, die sich statt des Wehrdienstes auf 6 Jahre verpflichten. Aber das läuft über den LK. Von daher reicht bei uns eigentlich eine (schriftliche) Mitteilung des FM, dass er nicht weiter der FW angehören will und er ist raus aus der Sache. Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | ||||
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