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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaKreisjugendfeuerwehrwart <-> Führungsausbildung FF12 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen428676
Datum20.09.2007 18:58      MSG-Nr: [ 428676 ]6845 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Bernhard Deimannim Zuge der Meinungsbildung zur Neufassung einer Jugendordnung auf Kreisebene, würde mich interessieren, ob man für die Tätigkeit als Kreisjugendfeuerwehrwart bzw. stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart in einer Jugendordnung festschreiben sollte, ob dieser Personenkreis eine Ausbildung zum Zugführer bzw. Gruppenführer FF habe sollte/müsste/bräuchte ?

In Sachsen ist für den Lehrgang "Jugendfeuerwehrarbeit Grundlehrgang/Jugendfeuerwehrwart" an der LFS der Truppführer erforderlich. Als "günstige" Lehrgangsvoraussetzung wird der Gruppenführer angesehen. Für den Lehrgang "Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit" ist der GF Voraussetzung.
Quelle: LFS Sachsen

Ich persönlich halte eine abgeschlossene Führungsausbildung (GF u. ff) für diese Funktion sinnvoll.


MkG Sascha


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