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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Kreisjugendfeuerwehrwart <-> Führungsausbildung FF | 12 Beiträge | ||
| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen | 428676 | ||
| Datum | 20.09.2007 18:58 MSG-Nr: [ 428676 ] | 6845 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Bernhard Deimann im Zuge der Meinungsbildung zur Neufassung einer Jugendordnung auf Kreisebene, würde mich interessieren, ob man für die Tätigkeit als Kreisjugendfeuerwehrwart bzw. stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart in einer Jugendordnung festschreiben sollte, ob dieser Personenkreis eine Ausbildung zum Zugführer bzw. Gruppenführer FF habe sollte/müsste/bräuchte ? In Sachsen ist für den Lehrgang "Jugendfeuerwehrarbeit Grundlehrgang/Jugendfeuerwehrwart" an der LFS der Truppführer erforderlich. Als "günstige" Lehrgangsvoraussetzung wird der Gruppenführer angesehen. Für den Lehrgang "Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit" ist der GF Voraussetzung. Quelle: LFS Sachsen Ich persönlich halte eine abgeschlossene Führungsausbildung (GF u. ff) für diese Funktion sinnvoll. MkG Sascha | ||||
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