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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erfahrungen mit der SMS-Alarmierung | 28 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 428556 | ||
Datum | 20.09.2007 10:40 MSG-Nr: [ 428556 ] | 8676 x gelesen | ||
Servus, mein Beitrag geht weniger in die technische als vielmehr in die rechtliche Richtung. Bei einer Versammlung von Gemeindegeschäftsleitern wurde berichtet, daß nach Rechtsmeinung des bayerischen Gemeindetages bei einer Handyalarmierung die Gemeinde das Handy stellen müßte. Dies wird keine Gemeinde sich leisten können/wollen. Ich hab es wie gesagt nur aus zweiter Hand, weiteres müßte dann wirklich die jeweilige Gemeindeverwaltung klären. Wie es in anderen Bundesländern aussieht, ...??? Hier bitte immer auch mit der Gemeinde sprechen, wenn Anlagenteile im gemeindlichen Feuerwehrhaus untergebracht werden. Tobias P.S.: Ich weiß, immer sind die Beamten und Juristen die Spielverderber. | ||||
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