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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFE Klassen L und T bei der Feuerwehr15 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen427957
Datum16.09.2007 12:54      MSG-Nr: [ 427957 ]6214 x gelesen

Geschrieben von Matthias Martin
Link: selbstfahrende Feuerwehr Arbeitsmaschinen


Schön, aber da diese nicht der Land-und Forstwirtschaft dienen, braucht du hierfür eine dementsprechende Fahrerlaubnis.
Siehe hier, speziell das Unterstrichene.
Klasse T
Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 16/18 Jahre
Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (auch mit Anhänger), bis 18 Jahre nur bis 40 km/h.

Das schließt übrigens auch andere Aufgaben ein, die mit dem eigenen landwirtschaftlichen Gespann für die Feuerwehr erledigt werden (Weihnachtsbäume einsammeln, Maibaum fahren ect.). Da das keine Land- und Forstwirtschaftlichen Zwecke sind, braucht man hierfür die richtige (BE bzw. CE) Fahrerlaubnis.

Gruß
Heinrich
Gruß
Heinrich



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