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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | FE Klassen L und T bei der Feuerwehr | 15 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 427957 | ||
Datum | 16.09.2007 12:54 MSG-Nr: [ 427957 ] | 6214 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias Martin
Schön, aber da diese nicht der Land-und Forstwirtschaft dienen, braucht du hierfür eine dementsprechende Fahrerlaubnis. Siehe hier, speziell das Unterstrichene. Klasse T Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 16/18 Jahre Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (auch mit Anhänger), bis 18 Jahre nur bis 40 km/h. Das schließt übrigens auch andere Aufgaben ein, die mit dem eigenen landwirtschaftlichen Gespann für die Feuerwehr erledigt werden (Weihnachtsbäume einsammeln, Maibaum fahren ect.). Da das keine Land- und Forstwirtschaftlichen Zwecke sind, braucht man hierfür die richtige (BE bzw. CE) Fahrerlaubnis. Gruß Heinrich Gruß Heinrich | ||||
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