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RubrikSonstiges zurück
ThemaAngehörigen Benachrichtigung22 Beiträge
AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW427778
Datum14.09.2007 11:49      MSG-Nr: [ 427778 ]11862 x gelesen

einen schönen guten Tag zusammen ...

Geschrieben von Markus Rubald

Tach zusammen. Folgenden Text habe ich vor Kurzem erhalten. Eine Bestätigung dessen habe ich in meinen 14 Dienstjahren noch nicht bekommen.
Aber vielleicht kann einer der Kollegen diese Meldung bestätigen?!


Ist die Benachrichtigung von Angehörigen nicht die Aufgabe der Polizei?

Wenn ich an eine Einsatzstelle komme, und es fliegen private Gegenstände von Betroffenen durch die Gegend, sammele ich (oder lasse sammeln) die ein und übergebe sie der Polizei, wenn sie nicht zuordenbar sind. Alles andere wäre m.E. nach zudem eine Verletzung der Privatsphäre einer betroffenen Person.

mkg Klaus


*****...und wenn die dicke Frau aufgehört hat zu kreischen ist die Oper vorbei ... *****

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