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Thema | Angehörigen Benachrichtigung | 22 Beiträge | ||
Autor | Klau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW | 427778 | ||
Datum | 14.09.2007 11:49 MSG-Nr: [ 427778 ] | 11862 x gelesen | ||
einen schönen guten Tag zusammen ... Geschrieben von Markus Rubald Tach zusammen. Folgenden Text habe ich vor Kurzem erhalten. Eine Bestätigung dessen habe ich in meinen 14 Dienstjahren noch nicht bekommen. Ist die Benachrichtigung von Angehörigen nicht die Aufgabe der Polizei? Wenn ich an eine Einsatzstelle komme, und es fliegen private Gegenstände von Betroffenen durch die Gegend, sammele ich (oder lasse sammeln) die ein und übergebe sie der Polizei, wenn sie nicht zuordenbar sind. Alles andere wäre m.E. nach zudem eine Verletzung der Privatsphäre einer betroffenen Person. mkg Klaus *****...und wenn die dicke Frau aufgehört hat zu kreischen ist die Oper vorbei ... ***** | ||||
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