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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikFirst Responder zurück
ThemaAED Einsatz ohne spezielle Ausbildung strafbar?68 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 427702
Datum13.09.2007 21:57      MSG-Nr: [ 427702 ]22261 x gelesen

Geschrieben von Stefan BrüningPraktisch RS light.

nicht vergessen die Prüfungswoche ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
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Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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