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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Anhänger Zapfanlage' Jugendfeuerwehr (!!!) | 89 Beiträge | ||
Autor | Eber8har8d C8., Marl / NRW | 427631 | ||
Datum | 13.09.2007 17:21 MSG-Nr: [ 427631 ] | 29230 x gelesen | ||
Also wenn ich das Bild aufrufe, steht unter dem Bild folgendes (kann man leider nicht reinkopieren, deswegen schreibe ich mal ein paar Zeilen ab) "........Als Fässer kann man entweder normale Bierfässer nehmen, oder wie es meistens bei uns der Fall ist, einen ebenfalls umgebauten Überdrucktopf mit ca. 10l Inhalt.........." Für mich bedeutet dies, daß ich in diesem Drucktopf sämtlich Getränke hineinfüllen kann und diese Getränke dann mit Hilfe der Kohlensäure hinausdrücken kann und wenn ich Apfelschorle trinke, ist bei mir auch Kohlensäure drin. Heißt, wenn das mit den Bierfässern nicht im Text stehen würde, wäre alles okay oder heißt es dann, daß man in diesen Druckkessel auch Bier hineinfüllen kann und der Anhänger deswegen auch verboten werden soll und zum Thema Nummernschild, da kann man sich doch freuen daß es wieder gefunden wurde und nicht für einen Bankraub mißbraucht wurde oder möchte man jetzt beghaupten, daß die JF Bier in den Überdruckkessel gefüllt hat und dann nach dem Alkoholmißbrauch das Nummernschild absichtllich demontiert hat ??? | ||||
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