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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Diagnose Schlaganfall-NA Indikation? | 59 Beiträge | ||
Autor | Clau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen | 427329 | ||
Datum | 12.09.2007 09:48 MSG-Nr: [ 427329 ] | 10335 x gelesen | ||
Guten Morgen, Geschrieben von Andreas Häcker Dr. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Dabei sind es nicht besonders schwierige Fragen, sondern Fragen, bei denen ein halbes Jahr später auch jemand vor Angehörigen und vor einem Juristen die Entscheidung für oder gegen eine Massnahme zu verantworten. Da dürfte in aller Regel die Schulter des Arztes ein wenig breiter sein. Da gebe ich dir durchaus recht, die Frage ist nur, ob für die Beantwortung dieser Fragen der Patient zwingend ein Arzt anwesend sein muss - oder aber ob mit einem klaren vom ÄLRD erstellten Leitfaden (ich vermeide bewußt das Wort Algorithmus an dieser Stelle) sich diese Fragen nicht zu 99% beantworten lassen. Eine IMO plausible Verfahrensweise hat beispielsweise der hessische Wetteraukreis mit seinem Konzept zur Neurologischen Notfallversorgung gefunden. Derart im Vorfeld aufgestellte Konzepte tragen dazu bei, eine einheitliche und strukturierte Ablauffolge hinzubekommen, bei dem am Ende vor allem einer profitiert: Der Patient. Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | ||||
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