alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaAusnahmen für So.Kfz.-Löschfz. speziell AHK3 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW427111
Datum11.09.2007 00:18      MSG-Nr: [ 427111 ]3827 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von ---Andreas Forster--- "Zul. Stützlast an Feuerlöschfahrzeugen und Fahrzeugen d. Katastrophenschutzes: 80 kg"

Worauf stüzt sich diese Aussage?


Auf die Bauartgenehmigung.
(aber ich fürchte, das war nicht die Antwort die du gesucht hast)

Vermutlich geht man von nur sporadischer Nutzung bei solchen Fahrzeugen aus, so dass man (im Vergleich zur Nutzung an gewerblichen Fahrzeugen) eine höhere Belastung bei gleicher Haltbarkeit annimmt.

In die gleiche Richtung gehen ja die abweichenden HU/SP-Fristen für Fahrzeuge von Feuerwehr und KatS.

Gruß,
Henning



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 10.09.2007 21:28 Andr7eas7 F.7, Gusterath
 11.09.2007 00:18 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.09.2007 00:35 Henn7ing7 K.7, Dortmund

3.567


Ausnahmen für So.Kfz.-Löschfz. speziell AHK - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt