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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | Verkehrsleitkegel | 29 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8H., Delbrück / NRW | 426858 | ||
| Datum | 09.09.2007 11:20 MSG-Nr: [ 426858 ] | 18848 x gelesen | ||
Hallo. Gem. § 43 StVO müssen Leitkegel voll retroreflektierend sein, damit eine Tag-/Nachtgleichheit des Signalbildes gegeben ist. Die Nissen-Leitkegel entsprechen in vollem Umfang der europäischen CEN-Norm, dem § 43 StVO, den ?Technischen Lieferbedingungen für Leitkegel" (TL-Leitkegel 97) und verfügen über ein Prüfzertifikat der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Eine Zulassung nach BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen ? hier TL-Leitkegel BMV StB 13/38.61.50/90 BASt 93) und nach RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen) sind für Einsatzfahrzeuge hier nicht relevant, da sich beide Vorschriften auf typische Arbeitsstellen beziehen (wie z.B. Baustellen auf Autobahnen), die von längerer Dauer sind. Bei Einsätzen der Feuerwehren handelt es sich jedoch grundsätzlich um Not- bzw. Sondereinsätze. Daher sind für die Ausstattung der Einsatzfahrtzeuge auch Leitkegel mit einer Höhe von 500mm zur Verwendung auf Autobahnen zugelassen, obwohl nach BASt und RSA hier eine Mindesthöhe von 750mm vorgegeben wird. Schöne Grüße... Fachausstatter für Feuerwehr-Rettungsdienst und Hilfsorganisationen www.fachausstatter.de | ||||
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