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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUmfang der Brandbekämpfung24 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW426661
Datum07.09.2007 15:02      MSG-Nr: [ 426661 ]6608 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerDer ELtr wird nicht umhin kommen, das für den jeweiligen Einzelfall zu beurteilen...

Er ist aber in einer rechtlich sehr konfortablen Position!
Eine Haftung der Gemeinde würde erst bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz eingreifen. (Stichwort: Haftungsprivilegierung bei der Geschäftsführung ohne Auftrag zur Gefahrenabwehr)

Wenn man dann sagen kann, man hat das ganze Objekt begangen, es wurde keine Glutnester gefunden, hat man schon die halbe Miete. Wer eine Wärmebildkamera hat, sollte damit kurz durchgehen und dies dokumentieren.
Ist die Brandstelle sehr unübersichtlich, sollte man sich dann doch dazu aufraffen, nach einer oder zwei Stunden noch mal dort vorbeizufahren. M.E. würde da auch ein Kommandowagen reichen, wenn bedarf besteht, kann der ja entsprechend nachfordern. Schließlich gehen wir davon aus, dass das Feuer aus ist, sonst hätten wir jemanden dort stehen gelassen und wir gehen davon aus, dass wenn auf den Knopf gedrückt wird, in ein paar Minuten ein LF vor der Tür steht.

Wenn überhaupt jemand gucken fährt, ist man schon ganz weit vorne dabei, auf der sicheren Seite der Haftung.

Gruß
Sven



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