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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | FE Klassen L und T bei der Feuerwehr | 15 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 426222 | ||
Datum | 05.09.2007 11:59 MSG-Nr: [ 426222 ] | 6307 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Matthias Martin Wie kann ein Fahrzeug ein Kennzeichen bekommen, wenn es gar nicht zugelassen ist, weil es das nicht sein muss? die Zulassungsfreiheit hat erst mal nix damit zu tun, ob dem Fahrzeug trotzdem ein Kennzeichen zugeteilt wird. Ist auch in anderen Bereichen so, dass Fahrzeuge zwar Zulassugsfrei sind, aber ein eigenes amtl. Kennz. führen. Geschrieben von Matthias Martin Dürfte der hier letztlich relevante sein und besagt mEn, dass für Feuerwehreinsätze und Übungen Anhänger mit Fahrzeugen der Klassen L und T gezogen werden dürfen, wenn: Das ganze ist etwas komisch ausgeführt und läßt Platz für Fragen. Normalerweise gilt (ohne diese Ausnahme): - Klasse L: Zugmaschine bis 32km/h, Gespann mit Anhängern bis 25km/h (Anhänger müssen dementsprechend gekennzeichnet sein). - Klasse T: Zugmaschinen bis 60km/h, bei entsprechender Zulassung der Anhänger auch Gespanne bis 60km/h. Nun stellt sich mit der Ausnahme die Frage, ob sich diese nur auf zulassungsfreie 25km/h-Anhänger bezieht (die dann natürlich mit L oder T je nach Zugmaschine auch nur 25km/h fahren dürfen) oder auch auf zugelassene Anhänger (ein TSA kann ja durchaus normal zugelassen und auch für 80km/h-Betrieb hinter einem LKW ausgelegt sein). Wenn ich's so auslege, müßte man bei Klasse T den Anhänger (also den TSA) als 25km/h-Anhänger kennzeichnen und dürfte nicht mit mehr als 25km/h fahren dürfen, sonst bräuchte man je nach zul. GG des Traktors und Anhängers B, BE, C1E oder CE. Geschrieben von Matthias Martin Mal kurz ot: Je nach zul. Gesamtgewicht des Fahrzeuges eine der von dir genannten Klassen. Mit Anhänger die entsprechende E-Klasse dazu. Du musst aber deine Fahrt zusätzlich noch dem Finanzamt an- oder nachmelden, da dann auch für diese Fahrt die Steuerfreiheit (grünes Kennzeichen) der Land- und Forstwirtschaft wegfällt und für einen gewissen Zeitraum KFZ-Steuer zu entrichten ist. Außerdem sind evtl. mitgeführte Anhänger dann i.A. zulassungspflichtig. Spaßfahrten mit "grün" zugelassenen Traktoren sind also nicht erlaubt... Gruß, Michael | ||||
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