Geschrieben von Christof StroblGeschrieben von Anton Kastnerbei uns im Landkreis ist es so geregelt, dass jeder KBI und der KBR an seinem PKW das Blaulicht anbringen darf.
Bei uns gleich. M.W. könnte es aber auch dem KBM genehmigt werden.
Ja, soweit ich informiert bin ist die Zahl aber begrenzt auf 2 (?). Da muss aber auch eine besondere Notwendigkeit vorhanden sein (z. B. sehr großer Ausrückebereich, Sonderaufgabe etc.)
Die Jugend ist die Zukunft unserer Feuerwehr! (Zitat aus der Politik). Nur kosten darf sie nichts und Zeit dafür hat auch keiner. (Meine Erfahrung)
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