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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaIch habe Unsinn gemacht, was kann mir jetzt passieren?40 Beiträge
AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü425631
Datum01.09.2007 18:16      MSG-Nr: [ 425631 ]10415 x gelesen

Tach,

Geschrieben von Henning Kochund in NRW wird der Träger informiert und kann sich äußern, entscheiden tut aber der LdF.


Also "ergeht im Benehmen" interpretiere ich jetzt mal als "mit dem Einverständnis von". Das ist dann ein bißchen mehr als informieren und äußern können. Und selbst dann bleibt es ein (anfechtbarer) Verwaltungsakt.

Gruß Andi



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