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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ich habe Unsinn gemacht, was kann mir jetzt passieren? | 40 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 425631 | ||
Datum | 01.09.2007 18:16 MSG-Nr: [ 425631 ] | 10415 x gelesen | ||
Tach, Geschrieben von Henning Koch und in NRW wird der Träger informiert und kann sich äußern, entscheiden tut aber der LdF. Also "ergeht im Benehmen" interpretiere ich jetzt mal als "mit dem Einverständnis von". Das ist dann ein bißchen mehr als informieren und äußern können. Und selbst dann bleibt es ein (anfechtbarer) Verwaltungsakt. Gruß Andi | ||||
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