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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaIch habe Unsinn gemacht, was kann mir jetzt passieren?40 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW425630
Datum01.09.2007 18:12      MSG-Nr: [ 425630 ]10381 x gelesen

Geschrieben von --- Andreas Rometsch--- "Geschrieben von Willem Baaij
Nach Anhörung, und Beschluss im Ausschuß geht ein Antrag an den Gemeinderat. Und der Ausschluss geht nur in der Form eines gemeinderatbeschlusses

Geschrieben von Stefan Brüning
(4) Die Entscheidung über Disziplinarmaßnahmen nach Absatz 2 Buchstabe c und d ergeht im Benehmen mit dem Träger des Feuerschutzes "

Wo siehst Du jetzt da den Unterschied ?


einmal ist der Gemeinderat zuständig und entscheidet, und in NRW wird der Träger informiert und kann sich äußern, entscheiden tut aber der LdF. Ausserdem gibt es in NRW keinen Fw-Auschuss.

Gruß,
Henning



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