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Thema | Blaulicht an privaten PKW´s | 38 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 425619 | ||
Datum | 01.09.2007 17:36 MSG-Nr: [ 425619 ] | 12505 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Anton Kastner Meist handelt es sich bei diesen Privat-PKW um besondere Modelle von BMW oder Audi Nennt sich Behördenversion, sind dann im Einkauf erheblich günstiger, und müssen vom Besitzer mind. 9 Monate gefahren werden, dann kann er sich einen neuen holen. Voraussetzung um ein Behördenfahrzeug zu bekommen, ist die Genehmigung der zuständigen Verwaltungsbehörde, Sondersignal und BOS Funk im privat PKW führen zu dürfen. Geschrieben von Anton Kastner bei uns im Landkreis ist es so geregelt, dass jeder KBI und der KBR an seinem PKW das Blaulicht anbringen darf. Bei uns gleich. M.W. könnte es aber auch dem KBM genehmigt werden. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | ||||
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