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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ich habe Unsinn gemacht, was kann mir jetzt passieren? | 40 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 425599 | ||
Datum | 01.09.2007 16:38 MSG-Nr: [ 425599 ] | 10399 x gelesen | ||
Geschrieben von Marcus Pansing Die Gegenstände hat der Kamerad nicht weggenommen, sondern sie wurden ihm (entgegen der Anordnung des WF) vom Gerätewart übergeben. Sie hätten jedoch nicht angenommen werden dürfen. Daher per Definition kein Diebstahl. Das sehe ich anders. Er hat die Gegenstände angenommen und sich angeeignet, obwohl er genau wußte, dass das Eigentum der Gemeinde ist und es ausdrücklich verboten wurde. Vielmehr könnte unter diesen Umständen der Gerätewart noch mit ins Boot genommen werden. Aber das ist jetzt sehr theoretisch. Ich halte in diesem Fall einen Ausschluß auch für übertrieben, sofern die Sache gütlich geklärt werden kann. Geschrieben von Marcus Pansing Ich denke, das man im geschilderten Fall des Kameraden aus Speyer nicht aus einer Mücke einen Elefanten machen sollte. Da stimme ich zu. Trotzdem hielte ich einen Ausschluss (aus der Sicht von NRW) für möglich. Geschrieben von Marcus Pansing Er hat Mist gebaut, seine Dummheit eingesehen und möchte es nun wieder aus der Welt schaffen. Das geht, denke ich, am besten im vernünftigen Gespräch. Ja. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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