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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ich habe Unsinn gemacht, was kann mir jetzt passieren? | 40 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 425566 | ||
Datum | 01.09.2007 14:10 MSG-Nr: [ 425566 ] | 10477 x gelesen | ||
Geschrieben von Willem Baaij Nach Anhörung, und Beschluss im Ausschuß geht ein Antrag an den Gemeinderat. Und der Ausschluss geht nur in der Form eines gemeinderatbeschlusses. Das glaub ich in der Form Bundesweit nicht im Saarland gibt es einen Paragraphen der den Ausschluss ermöglicht auf Grund "eines sonstigen Fehlverhaltens, welches die weitere Mitgliedschaft nicht mehr rechtfertigt" Und Ausschliessen geht mittels Bescheid der Stadtverwaltung ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | ||||
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