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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ich habe Unsinn gemacht, was kann mir jetzt passieren? | 40 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 425522 | ||
Datum | 01.09.2007 11:51 MSG-Nr: [ 425522 ] | 10398 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Schindler Mike Ich werde ihn natürlich nicht verpetzen aber würde es einen unterschied machen, ob er es zerschnitt oder ich? Natürlich. Bislang liest sich das für mich so, als hättest du dir Sachen ja nich genommen (Diebstahl oder Unterschlagung) sondern mehr oder weniger gefragt, ob du sie haben darfst. Wenn der GW sie dir dann aushändigt, ohne dazu berechtigt zu sein ist das sein Problem, nicht deins. Hier wäre jetzt vielleicht interessant, ob du ggf. ihm gegenüber einen Anspruch auf die Ware hast oder die Übereignung mangels Kompetenz des GW hinfällig ist. Ist aber hier IMHO nicht weiter relevant, du hast das Zeugs ja beim GW wieder abgeliefert? Wenn er es dann zerlegt begeht er die Sachbeschädigung nicht du. Wenn man die Sachen hingegen als nicht zurückgegeben betrachtet, hat er dein Material zerschnitten, ist jetzt die Frage inwiefern du damit einverstanden warst bzw. ihn versucht hast abzuhalten oder ihn ermutigt hast. Wenn er gegen deinen Willen gehandelt hat, wäre er IMHO dir gegenüber Schadensersatzpflichtig. Habt ihr das gemeinsam gemacht, sieht das bei der beim-Zerschneiden-noch-nicht-zurückgegeben-Betrachtung schlechter aus, da hast du dem ja mehr oder weniger zugestimmt, dass er dein "Eigentum" zerlegt... Was das verpetzen angeht - dir is klar, dass das mehr oder weniger scho ngeschen ist mit deinem Posting hier? Gruß, Thorben | ||||
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