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ThemaRechtliche Schritte gegen den Jugendwart40 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg425294
Datum31.08.2007 11:53      MSG-Nr: [ 425294 ]13257 x gelesen
Infos:
  • 30.08.07 Sammlung von Urteilen rund um Kinder-/Jugendbetreuung
  • 30.08.07 Sturz eines Pfadis vom Gabelstapler
  • 30.08.07 Tauzieh-Urteil

  • Guten Tag

    Geschrieben von Manuela v. Häfen

    Wenn du die Kiddies vorab darüber belehrt hast, das man nicht aus dem Fahrzeug springt, dann darf so ein Fehlverhalten des Kindes/Jugendlichen auch keine Folgen haben.

    Früher gabs für die JF bezüglich UVV von der DJF die Diareihe "Fuchsshow" -bin mit ihr jahrelang über den Kreis gezogen- , jetzt gibts z.B. die beiden Jugendfeuerwehr-Medienpakete "JF I + JF II"

    -> " JF-II Übungs- und Schulungsdienst"

    -> " JF-I Llager und Fahrten "

    Zumindest in BaWü hat jede JF diese Medienpakete mit Folien, CD-ROM und Unterrichtsvorschlag. Damit kann man schon das Thema UVV den Kindern nahebringen.

    In den alten "Lauffeuer" Heften gab es jahrelang einbe bunte Seite mit "UVV-Tipps"; diese Seiten hat unsere JF gesammelt und nimmt sie als Anregung für die UVV Belehrungen.

    Aber vielleicht wäre es einfach auch - genau wie in Schulen üblich - möglich, die am häufigsten auftretenden Sachen in Kurzform aufzuschreiben, und auszuhändigen. Gerne auch in der schulüblichen Form, das die ELTERN diese zusätzlichen schriftlichen Belehrungen quittieren, d. h. ein Schnibbel unten am Blatt, den sie mit Ort, Datum, Name, Name des Kindes unterschreiben. Abzuheften ist der Schnibbel dann bei den Unterlagen über das Kind/den Jugendlichen.

    Damit sind vorab eigentlich alle auf der sichereren Seite - oder? Die Eltern unterschreiben ja den Empfang der Belehrungen und den Hinweis, das sie diese mit ihrem Kind noch einmal durchgegangen sind - grad bei leistungsschwachen Kindern wichtig, die nicht gut lesen können.


    Ob man da die Eltern nicht zu sehr in die Pflicht nimmt ?
    Und was, wenn Eltern aus irgendwelchen Gründen auch immer dieses Belehrungsschriftstück nicht unterschreiben wollen ?

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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