News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaRechtliche Schritte gegen den Jugendwart40 Beiträge
AutorManu8ela8 v.8, Rastede / Nds.425290
Datum31.08.2007 11:39      MSG-Nr: [ 425290 ]12943 x gelesen
Infos:
  • 30.08.07 Sammlung von Urteilen rund um Kinder-/Jugendbetreuung
  • 30.08.07 Sturz eines Pfadis vom Gabelstapler
  • 30.08.07 Tauzieh-Urteil

  • Wenn du die Kiddies vorab darüber belehrt hast, das man nicht aus dem Fahrzeug springt, dann darf so ein Fehlverhalten des Kindes/Jugendlichen auch keine Folgen haben.

    Aber vielleicht wäre es einfach auch - genau wie in Schulen üblich - möglich, die am häufigsten auftretenden Sachen in Kurzform aufzuschreiben, und auszuhändigen. Gerne auch in der schulüblichen Form, das die ELTERN diese zusätzlichen schriftlichen Belehrungen quittieren, d. h. ein Schnibbel unten am Blatt, den sie mit Ort, Datum, Name, Name des Kindes unterschreiben. Abzuheften ist der Schnibbel dann bei den Unterlagen über das Kind/den Jugendlichen.

    Damit sind vorab eigentlich alle auf der sichereren Seite - oder? Die Eltern unterschreiben ja den Empfang der Belehrungen und den Hinweis, das sie diese mit ihrem Kind noch einmal durchgegangen sind - grad bei leistungsschwachen Kindern wichtig, die nicht gut lesen können.


    Manuela



    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.109


    Rechtliche Schritte gegen den Jugendwart - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt